VERTRAGLICHES ZU DEN ERZÄHLANLÄSSEN, WANDERUNGEN UND SCHNEESCHUHTOUREN


1 Anmeldung und Bezahlung

Tages- oder Halbtageswanderungen, Schneeschuhtouren und Erzählanlässe:
Die Anmeldung erfolgt spätestens am Vortag und kann telefonisch oder per Email erfolgen. Diese wird bis 21:00 Uhr vom Vortag entweder per Mail, oder telefonisch bestätigt. Der Gesamtpreis ist am gebuchten Tag geschuldet und wird bar bezahlt.

Mehrtageswanderungen:
Die Anmeldung erfolgt entweder telefonisch oder per Email. Nach Erhalt der Bestätigung bitte ich Sie gemäss dem Bestätigungsmail eine Anzahlung innert 10 Tagen zu leisten. Erst dann gilt Ihre Anmeldung als definitiv. Der Rest ist bis 14 Tage vor der Mehrtageswanderung einzuzahlen.

2 Annulation und Umbuchung durch den Gast

Tages- oder Halbtageswanderungen, Schneeschuhtouren und Erzählanlässe:
Können oder wollen Sie eine gebuchte Tages- oder Halbtageswanderung nicht antreten ist es nett, wenn Sie mindestens absagen. Grundsätzlich schulden Sie mir dann einen Espresso, oder ein Glas Wein. Dasselbe gilt, wenn Sie gebuchte Erzählanlässe absagen.

Mehrtageswanderungen und mehrtägige Schneeschuhtouren:
Erfolgt durch Sie ein Rücktritt vom Vertrag, verrechnet Alpsaga folgende Wanderleiter kosten:

  • bis 21 Tage vor Tourenbeginn 50% des vereinbarten Gesamtpreises
  • 20-11 Tage vor Tourenbeginn 75% des vereinbarten Gesamtpreises
  • 10-0 Tage vor Tourenbeginn 100% des vereinbarten Gesamtpreises

Wenn Sie eine Ersatzperson vermitteln, die an Ihrer Stelle unter gleichen Bedingungen in den Vertrag eintritt fallen keinerlei Kosten an. Wenn Sie eine Veranstaltung von Alpsaga abbrechen, ist der gesamte Betrag geschuldet. Alpsaga empfiehlt Ihnen eine Annulationskostenversicherung abzuschliessen.

3 Rücktritt durch Alpsaga

Alpsaga behält sich vor eine Veranstaltung abzusagen, wenn eine minimale Teilnehmerzahl nicht erreicht wird. Bereits geleistete Zahlungen werden vollumfänglich zurückerstattet. Wenn ein Anlass wegen der äusseren Bedingungen abgesagt werden muss und sofern kein gleichwertiges Ersatzprogramm angeboten werden kann, werden bereits geleistete Zahlungen vollumfänglich zurückerstattet. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen.

4 Programmänderungen

Die Touren von Alpsaga finden in der Regel bei jeder Witterung statt. Alpsaga ist jedoch von den Bedingungen vor Ort abhängig. Bei ungünstigen Wetter- oder Tourenverhältnissen erklären Sie sich zu umfassenden Programm- und Gebietsänderungen bereit. Dabei ist Alpsaga bemüht, Ihnen möglichst gleichwertigen Ersatz anzubieten. Mit Ihrer Anmeldung erklären Sie sich mit einer Umbuchung in andere Gebiete einverstanden. Allfällige Mehr- oder Minderkosten werden verrechnet, respektive zurückerstattet. Alpsaga behält sich aus denselben Gründen vor, das Programm auch unterwegs abzuändern.

5 Versicherung

Kranken-, Unfall- und Rettungskostenversicherung sind Sache des Gastes Eine Annulationskostenversicherung und auch die Mitgliedschaft bei der REGA, Air Zermatt oder Air Glacier wird empfohlen.

6 Haftpflicht und Schadenersatz

Alpsaga kann ein Restrisiko nie ganz ausschliessen. Mit Ihrer Buchung anerkennen Sie ausdrücklich diesen Sachverhalt und verzichten auf jegliche Ansprüche auf Schadenersatz oder anderweitige Haftung.

7 Anwendbares Recht, Gerichtsstand

Schweizerisches Recht ist anwendbar, Gerichtsstand ist Brig.

 

Binn, den 1. Mai 2009